Deutsche Diplomaten-Kennzeichen werden mit einem Buchstaben gekennzeichnet, falls das Auto oder das Kennzeichen gestohlen wurden.
[Das Diplomatenkennzeichen] beginnt mit einer 0 (Ziffer Null), gefolgt vom Zulassungsstempel des Zulassungsbezirks in dem die Vertretung oder Organisation ihren Sitz hat (in der Regel Berlin). Im Anschluss folgt zuerst die Landeskennzahl, davon getrennt durch einen Bindestrich eine weitere Zahl. Je niedriger diese letzte Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang; die 1 hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters oder des Leiters der Organisation. Dabei reicht der zweite Ziffernblock von 1 bis 199. Ausnahmen davon gibt es für die USA, 1–500, und die Niederlande, 1–299. Wird ein solches Kennzeichen gestohlen (egal ob mit oder ohne Auto, beispielsweise als Souvenir), kann das gleiche Kennzeichen erneut verwendet werden, es folgt dann dem letzten Ziffernblock ein A. Sollte dieses Kennzeichen wiederum gestohlen werden, wird dem aufsteigenden Alphabet nach der nächste Buchstabe verwendet. Nur Personen mit rotem Diplomatenausweis oder Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben D (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) bekommen ein solches Kennzeichen.
- 0 17–1: Dienstfahrzeug des Botschafters der USA.
- 0 17–37A wäre das nachfolgende Kennzeichen des gestohlenen 0 17–37.
de.wikipedia.org: Diplomatenkennzeichen (Deutschland)